Archiv der Kategorie: LFGR
to celebrate
Sommerfest, Samstag 27. Juli 2024
Unser alljährliches Sommerfest findet statt am Samstag den 27. Juli in der A-Tram!
Hinter den Plattenspielern stehen wieder die Vorstadt.Rockers. Außerdem wird gegrillt (bitte Grillgut selbst mitbringen) und wir sorgen für ein kleines Buffet (auch hier freuen wir uns über Spenden!) und Bier vom Fass.
Schaut unbedingt vorbei 🙂
Die A-Tram findet ihr auf dem Geländes des Bahnwärter Thiel ganz hinten!
Frauen im Widerstand gegen den Nationalsozialismus
Biografien aus München und Giesing
Gespräch mit der Historikerin Barbara Hutzelmann (Kulturreferat der LH München, PublicHistory, Koordinierungsstelle Erinnerungszeichen) und Lisa Braner (Löwenfans gegenRechts)
Moderation: Beatrice Wichmann (Abteilung Vereinsgeschichte TSV München von 1860 e.V.)
Ella Lingens, Resi Huber, Emma Hutzelmann, Margot Linsert, Lotte Branz, Centa
Herker, Marie-Luise Jahn. Zum diesjährigen Erinnerungstag im Deutschen Fußball
rund um den 27. Januar haben wir, die Löwenfans gegen Rechts, an diese sieben
Frauen erinnert, die im Widerstand gegen das Nazi-Regime gekämpft und ihre Leben
riskiert haben. Ihre Gesichter, Namen und Geschichten stehen für viele weitere Frau
en und Mädchen, die heute nahezu vergessen sind.
Am 9. März, einen Tag nach dem internationalen Frauenkampftag, wollen wir die Biografien der Frauen erneut beleuchten und, gemeinsam mit Barbara Hutzelmann und
Beatrice Wichmann, unter anderem folgende Fragen diskutieren: Weshalb sind so
viele Frauen, die im Widerstand gekämpft haben, in Vergessenheit geraten? Wie und
wo wird aktuell erinnert? Und: Wie können wir heute, in unserem Fußballverein und
darüber hinaus, eine lebendige Erinnerungskultur schaffen?
Wann? 9. März, 18:60 Uhr
Wo? riffraff, Tegernseer Landstraße 96
Eintritt: Gegen Spende
Spenden für humanitäre Hilfe in der Ukraine bzw. für Geflüchtete aus der Ukraine
Liebe Löwinnen und Löwen! Freitag vor dem Spiel gegen Verl gibt es ab 16:00 Uhr einen Stand von uns am Grünspitz. Hier bekommt ihr unseren ganzen Merch gegen Spende.
Alle Einnahmen an dem Tag gehen zu 100% an Hilfsorganisationen, die unmittelbar humanitäre Hilfe im Zusammenhang mit Putins Angriffskrieg in der Ukraine leisten, z.B. an Mission Lifeline.
Erinnerungstag im deutschen Fußball am 27.01.2022
Heute jährt sich zum 77. Mal die Befreiung des KZ Auschwitz. Im Rahmen dessen findet der Erinnerungstag im im deutschen Fußball „!Nie wieder“ statt. Das diesjährige Motto lautet „Jeder Mensch zählt – egal auf welchem Platz!“.
So wurden während dem Nationalsozialismus nicht nur Juden und Jüdinnen und politisch Andersdenkende verfolgt, interniert und ermordet, sondern auch Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderung und viele weitere Menschengruppen.
Einen besonders schrecklichen Teil stellte die sogenannte Euthanasie dar, welcher Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen zum Opfer fielen.
So gedenken wir heute den über 260.000 Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung systematisch von den Nationalsozialisten ermordet wurden.
Wir alle tragen die Verantwortung dafür, dass sich diese Gräueltaten niemals wiederholen – für eine diverse, offene und barrierefreie Gesellschaft!
Nie wieder Menschenversuche!
Nie wieder Euthanasie!
Nie wieder Faschismus!
Stellungnahme der Löwenfans gegen Rechts zur beschlossenen Verschärfung der Grünwalder Stadionverordnung
Der Münchner Stadtrat hat am vergangenen Dienstag die vieldiskutierte Verschärfung der Stadionverordnung für das Grünwalder Stadion (und die Fröttmaninger Arena) mit den Stimmen der Koalition Grüne/Rosa Liste und SPD/Volt beschlossen. Verena Dietl (SPD), 3. Bürgermeisterin und Mitglied der „Freunde des Sechzgerstadions“, war es ein großes Anliegen, „nicht mehr als nötig und bereits gesetzlich geregelt zu reglementieren“ (1) – der faule Kompromiss, der jetzt ohne Zeitdruck herauskam, ist aber genau das: Eine Überregulierung.
Die neue Stadionverordnung im Überblick
Im Wesentlichen gelten die Regelungen, die bisher nur für „Risikospiele“ bestanden, nun für alle Spiele im Grünwalder Stadion im räumlichen Umgriff des Stadions vier Stunden vor bis zwei Stunden nach dem Spiel (der genaue Wortlaut und Geltungsbereich kann hier abgerufen werden, Anlagen 3 und 4):
• Verbot der Äußerung und Verbreitung gewaltverherrlichender, rassistischer, extremistischer oder durch andere Arten gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gekennzeichneter Parolen
• Mitnahme von Waffen oder sonstiger Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind.
• Verbot von Pyrotechnik
• „Vermummungsverbot“
• Das Mitführen von Glasflaschen beim gemeinsamen Marsch einer größeren Anzahl von Menschen zum Stadion
Änderungen zu den letzten Fassungen
Unsere Stellungnahmen zu den letzten Fassungen der Verordnung findet ihr hier und hier. Zunächst einmal freuen wir uns, dass auf unseren Vorschlag hin die sogenannte „Hufeisentheorie“ endgültig aus der Stadionverordnung gestrichen wurde. Auch begrüßen wir sehr, dass das undefinierte und polizeilicher Willkür tür- und toröffnende Verbot des „Zusammenschließens zum friedensstörenden Handeln“ nun kein Teil der Stadionverordnung mehr ist. Zudem wurde auf Initiative des Bezirksausschusses 17 „Obergiesing – Fasanengarten“ sowohl der Grünspitz als auch der Fantreff am Candidplatz vom „räumlichen Umgriff“ ausgenommen.
Kritikpunkte an der verabschiedeten Fassung
Zwar wurde das Wort „Risikospiel“ aus der Stadionverordnung gestrichen. Da nun aber die wesentlichen Bedingungen der bisherigen Risikospiele einfach auf sämtliche Spiele übertragen werden, kann man guten Grundes von einer Verschärfung der Verordnung sprechen. Dass hier einmal mehr den feuchten „Law&Order“-Träumen von Polizei und KVR nachgegeben wurde und damit die schleichende Erosion bürgerlicher Freiheiten befeuert wird, schockiert uns (siehe auch PAG 2.0!).
Es ist zudem ein fatales Zeichen gegenüber allen Fans des TSV 1860, die sich seit der Rückkehr ins Grünwalder Stadion vorbildlich verhalten haben, was immer wieder von Politik, Verwaltung und Polizei betont wurde. Warum es also überhaupt einer Verschärfung bedarf, erschließt sich uns nicht. Dass SPD/Volt und auch Grüne/Rosa Liste hier entgegen ihrer ursprünglichen Äußerungen mittlerweile anderer Meinung sind, zeigt ihre Zustimmung im Stadtrat (in der Ausschussitzung hat lediglich StRin Marie Burneleit aus der Fraktion „Die Linke/Die Partei“ mit Nein votiert, in der Vollversammlung stimmte ihre gesamte Fraktion gegen die Vorlage).
Auch lässt uns der Zeitpunkt der Verschärfung mit Verwunderung zurück. Ursprünglich wurde der Zeitdruck mit dem Verweis auf die EM-Spiele in der Fröttmaninger Arena begründet. Da diese Argumentation offensichtlich hinfällig ist, hätte man ausreichend Zeit gehabt, um zusammen mit Vereinen, Fans, Fanprojekt und Anlieger*innen nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.
Es bleibt dabei: Die Ausweitung des zeitlichen und räumlichen Geltungsbereichs ist nicht hinnehmbar und die bisherigen gesetzlichen Regelungen geben der Polizei mehr als ausreichende Befugnisse. Die Verordnung enthält weiterhin zahlreiche schwammige Passagen, die willkürliche Polizeimaßnahmen nach sich ziehen werden. Beispielsweise bietet das sogenannte „Vermummungsverbot“ einen großen Interpretationsspielraum (Mund-Nasenschutz, Schal im Winter, etc.). Hierdurch ergibt sich neben den ohnehin geltenden Vorgaben des Bayerischen Versammlungsgesetzes ein neuer Tatbestand.
Im Zusammenspiel der bereits vorhandenen Eingriffsmöglichkeiten der Polizei und der neuen Verordnung sind Doppelsanktionen nun noch einfacher zu verhängen. Dass dies bereits in der Vergangenheit der Fall war, musste die Polizei in einer älteren Stellungnahme aus 2016 einräumen.
Nach der Kritik am auslegungsbedürftigen Begriff „Fanmarsch“ (in welchen künftig ein Glasflaschenverbot gilt) hat sich das KVR in einer Definition versucht:
„Ein Fanmarsch ist in der Regel bei einem geschlossenen Auftreten einer größeren Personengruppe in der Öffentlichkeit, wobei die innere Verbundenheit der Gruppierung durch Kleidung und/oder das entsprechende Verhalten, wie skandierende Rufe bzw. Gesang deutlich wird, anzunehmen.“
Diese offene Definition erlaubt es der Polizei, jede Fangruppe als Fanmarsch zu definieren. Bekanntlich sind Trikots, Fahnen und Gesänge fester Teil der Fankultur. Da nützt es auch nur wenig, dass Fantreff und Grünspitz von der räumlichen Umfassung ausgenommen sind – schließlich muss der Geltungsbereich auf dem Weg zum Stadion oder auch nur zum nächsten Kiosk betreten werden.
Alles in allem sind wir maßlos enttäuscht. Zwar hat die Stadtratsmehrheit nicht alle Wünsche von Polizei und KVR erfüllt. Letztendlich stellt der Beschluss aber eine unnötige Verschärfung dar, die nicht nur Fans, sondern auch Anwohner*innen trifft. Uns fehlt jegliches Verständnis für den Versuch der grün-roten Mehrheit, diesen Beschluss als guten Kompromiss und Interessensausgleich verkaufen zu wollen (von den anderen zustimmenden Fraktionen hatten wir uns ohnehin keine Unterstützung erhofft).
Löwenfans gegen Rechts im Juli 2021
(1) https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-regeln-allianz-arena-gruenwalder-stadion-1.5364601
Riesenschritt zum Überwachungsstaat – Änderung des PAG durch CSU / FW
Erinnert ihr euch noch an den Mai 2018? 30.000 Menschen demonstrierten an diesem Tag allein in München gegen die Neuauflage des Polizeiaufgabengesetzes (PAG).
Nun setzen CSU/FW noch mal gewaltig einen drauf: Im Windschatten von Corona und EM geht es einen Riesenschritt weiter Richtung Überwachungsstaat. Eine klammheimlich geplante Änderung des PAG sieht vor, dass Besucher*innen von Großveranstaltungen einer intensiven polizeilichen Prüfung unterzogen werden können. Hierzu gehören auch Spiele unseres TSV 1860.
Wer also zukünftig am gesellschaftlichen Leben teilhaben möchte, wird dieser „freiwilligen“ behördlichen Durchleuchtung zustimmen müssen. Prof. Mark Zöller (LMU) spricht nicht umsonst von „eine[r] ganz neue Dimension der Überwachung und Kontrolle“ und einem „Wunschtraum chinesischer Verhältnisse“.
Die Gesetzesänderung betrifft uns als Fußballfans natürlich un-mittelbar. Aber nicht nur das. Sie ist ein weiterer Angriff auf die Grundrechte aller bayerischen Bürger*innen!
https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-polizeiaufgabengesetz-verschaerfung-ueberwachung-1.5333131
Stellungnahme der Löwenfans gegen Rechts zur geplanten Verschärfung der Grünwalder-Stadionverordnung
Mit der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00199 hat das Kreisverwaltungsreferat die Grünwalder-Stadionverordnung erneut überarbeitet und legt die Neufassung dem Stadtrat zur Entscheidung vor.
Wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung unseren Vorschlag aus dem Juni letzten Jahres
aufgegriffen hat und in der nun vorliegenden Sitzungsvorlage für den Stadtrat die sogenannte Hufeisentheorie aus der Stadionverordnung gestrichen hat. Auf weitere Kritikpunkte wurde leider nicht oder nur unzureichend eingegangen.
Wegfall der „Risikospiele“ ist nur eine kosmetische Korrektur
Die wichtigste Änderung ist wohl, dass das Wording „Risikospiele“ gestrichen wurde – allerdings sollen die Regelungen, die bislang nur für vorher bekannt gemachte „Risikospiele“ galten, nun unabhängig von der Risikoeinschätzung der Sicherheits-behörden für alle Partien gelten.
Damit fallen beliebte Treffpunkte wie die Tegernseer Landstraße, der Grünspitz und der
Candidplatz vier Stunden vor und zwei Stunden nach den Spielen unter die Verordnung, die bislang bei Nicht-Risikospielen nur innerhalb des Stadions galt. Somit sind auch Anwohner*innen und Passant*innen von der Verordnung betroffen, die die Spiele nicht besuchen. Dies trifft auch auf die Spiele der anderen beiden Mannschaften mit weit weniger Besucher*innen im Sechzgerstadion zu – hier sind die Leidtragenden vor allem die Anwohner*innen. Zwar schreibt das Kreisverwaltungsreferat, dass diese von der Verordnung ausgenommen seien – wie man diese aber von Stadionbesucher*-innen unterscheiden möchte, wird nicht ausgeführt.
Dass das Wort „Risikospiele“ nicht mehr enthalten ist, ist also allenfalls eine kosmetische Korrektur. Da hilft es auch nichts, dass vorgebracht wird, es handele sich nicht um eine Verschärfung, da Regelungen und Umgriff auch bislang schon in der Verordnung gestanden hätten – nur um im nächsten Satz zugeben zu müssen, dass nun bei allen Herrenspielen im Grünwalder Stadion das Stadionumfeld miteinbezogen wird.
Unklare Formulierungen ermöglichen willkürliche Bußgelder
Auch schwammige Formulierungen wie zum Beispiel „Fanmarsch“ (Ab wie vielen Personen handelt es sich um einen „Fanmarsch“?) oder „Gegenstände oder Kleidung in einer Art und Weise zu nutzen, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern“ (Zählt ein bei Fußballspielen nicht unüblicher Fanschal oder ein in Pandemiezeiten unerlässlicher Mund-Nasen-Schutz dazu?) sind weiterhin enthalten.
Dies führt dazu, dass Bußgelder verhängt werden können, sobald die Polizei der Ansicht ist, dass eine kleine Gruppe Fans auf dem Weg ins Stadion einen Fanmarsch bilden und eine*r davon vielleicht den Schal etwas zu weit über das Kinn gezogen hat.
Zumindest bezüglich des Begriffs „Fanmarsch“ versucht sich das KVR an einer Definition. Diese trifft aber auf alle Heimspiele der Löwen zu – jedenfalls können wir uns an kein Spiel in den letzten Jahren erinnern, bei dem keine größere „Personengruppe in der Öffentlichkeit, wobei die innere Verbundenheit der Gruppierung durch Kleidung und / oder das entsprechende Verhalten, wie skandierende Rufe bzw. Gesang deutlich wird“ aufgetreten wäre.
Dass „jede polizeiliche Maßnahme stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss“, klingt in den Ohren von Fußballfans angesichts der Erfahrungen mit der Polizei wie blanker Hohn.
Mit Kanonen auf Spatzen
Wir bleiben der Meinung: Die Sicherheitsbehörden haben durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend Befugnisse, die nicht durch eine kommunale Verordnung ausgeweitet werden müssen – hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Des Weiteren möchten wir daran erinnern, dass seit der Rückkehr der Löwen ins Grünwalder Stadion das Verhalten der Fans von vielen Seiten gelobt wurde – einschließlich Polizei und Stadtverwaltung. Umso erstaunlicher ist es für uns, dass es für notwendig erachtet wird, die Stadionverordnung in der vorgelegten Fassung beschließen zu lassen. Die Begründung mit (ohnehin strafrechtlich relevantem) Verhalten von Gästefans in einem Einzelfall und vier Fällen von ins Stadion eingebrachten Gegenständen, deren Inhalt man nicht kennt, ist mehr als dünn. Wie
hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein soll, ist für uns unverständlich.
Das Argument, dass bauliche Maßnahmen an der Fröttmaninger Arena vor der Herren-EM im Juni 2021 Änderungen an der Grünwalder-Stadionverordnung notwendig machen, können wir ebenfalls nicht nachvollziehen.
Wir laden daher die Stadtratsmitglieder ein, sich selbst ein Bild der Lage zu machen, sobald wieder Zuschauer*innen zugelassen sind. Somit können sie selbst bewerten, ob bei Fußballspielen halb Giesing ein „Risikogebiet“ ist, wie es die Vorlage suggeriert. Einige, die ohnehin regelmäßig die Spiele besuchen oder im Stadionumfeld wohnen, haben diese Frage bislang verneint.
In diesem Zusammenhang möchten wir uns auch beim TSV 1860 und dem Fanprojekt München für ihre Unterstützung in den entsprechenden Gremien bedanken.
Unsere Stellungnahme vom Juni 2020 kann unter http://lfgr60.de/wp/?p=1265 aufgerufen werden.
Löwenfans gegen Rechts im April 2021
Abschließende Stellungnahme in Sachen Löwenfans gegen Rechts ./. TSV 1860 Merchandising GmbH
Nach mehreren Ankündigungen und weiterem Zögern, hat die Berufungsklägerin TSV 1860 Merchandising GmbH am Morgen des heutigen Verhandlungstages vor dem Oberlandesgericht Nürnberg die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zurückgenommen.
Die Rücknahme beruht maßgeblich auf einer aufopferungsvollen und friedenstiftenden Intervention des neuen Geschäftsführers der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, Marc-Nicolai Pfeifer.
Die Berufungsklägerin ist damit des Rechtsmittels verlustig und hat sämtliche Kosten beider Rechtszüge zu tragen. Das erstinstanzliche Urteil ist rechtskräftig.
Im Frühjahr 2018 wurde anlässlich des Freundschaftsspiels TSV 1860 – Chemie Leipzig der aktiven Fanszene die Gestaltung der Stadionzeitung überlassen. Die Rohversion enthielt unter anderem eine Panoramaaufnahme der Fankurve, auf der als Beiwerk ein Plakat mit der Aufschrift „50+1 muss bleiben“ zu sehen war. In der Druckausgabe wurde dieses Plakat ohne Rücksprache zensiert. Im Frühjahr 2019 war in der Westkurve ein investorenkritisches Plakat unter Verwendung des Vereinswappens zu sehen. Dieses Plakat wurde in der anschließend veröffentlichten, offiziellen Fotogalerie wiederum zensiert.
Vor diesem Hintergrund entschloss sich die u.a. vom DFB mit dem Julius Hirsch Preis für Freiheit, Toleranz und Menschlichkeit ausgezeichnete Fangruppierung „Löwenfans gegen Rechts“ dazu, ein Zeichen gegen Zensur und für freie Meinungsäußerung zu setzen. Im Zuge einer ausdrücklich einmaligen Aktion sollten im Rahmen eines Spieltags 100 T-Shirts mit dem vorgenannten, investorenkritischen Fanplakat bedruckt und sodann gegen Spenden für gemeinnützige Zwecke verteilt werden. Die Aktion sollte sich nicht direkt gegen den Investor richten, man wollte vielmehr schlichtweg für die Meinungsfreiheit eintreten.
Zwischen der Ankündigung und der Durchführung der Aktion ließ die TSV 1860 Merchandsing GmbH, an der weder die TSV München von 1860 GmbH & Co. KG noch der TSV München von 1860 e.V. Anteile halten, den Sachverhalt abmahnen. Insoweit wurde ein Vereinsmitglied markenrechtlich vollumfänglich u.a. auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen. Die Abmahnung war nicht etwa gegen das Vereinsmitglied als Vertreter der Fangruppierung gerichtet. Vielmehr richtete sich das Vorgehen gegen die Privatperson.
Daraufhin bat das Vereinsmitglied den Unterzeichner um Unterstützung. Die Prüfung der Sach- und Rechtslage ergab eindeutig, dass eine Markenverletzung nicht vorlag. Nach diesseitiger Rechtsansicht war bereits im außergerichtlichen Verfahrensstadium klar, dass nahezu kein einziges markenrechtliches Tatbestandsmerkmal erfüllt ist. Hierzu ist Folgendes festzuhalten:
- es fehlte an der Passivlegitimation, da das Vereinsmitglied persönlich überhaupt nichts mit der Aktion zu tun hatte;
- es fehlte an einem relevanten Handeln im geschäftlichen Verkehr;
- es fehlte an der markenmäßigen Verwendung;
- es fehlte nach der vorzunehmenden Abwägung an dem Vorrang des Markenrechts vor der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit.
Vor diesem Hintergrund und im Bewusstsein des immensen persönlichen und finanziellen Drucks, den ein markenrechtliches Verfahren auf Privatpersonen ausüben kann sowie nach Rücksprache mit ihm vertrauten Vereinsfunktionären, entschloss sich der Unterzeichner dazu, das sensible Mandat zu übernehmen. Der Mandantin wurde empfohlen, sich nicht zu unterwerfen.
Die diesseitige Rechtsansicht wurde zunächst außergerichtlich kommuniziert. Im nachfolgenden Gerichtsverfahren wurden die markenrechtlichen Ansprüche dann nicht mehr auf das investorenkritische T-Shirt-Motiv, sondern vielmehr auf das „offizielle“ Logo der Fangruppierung gestützt. Dieses zeigt einerseits das Vereinswappen und andererseits eine stilisierte Faust, welche ein Hakenkreuz zerschmettert. Das Logo ist im Vereinsumfeld seit ca. 30 Jahren bekannt und dessen Nutzung durch die Fangruppierung wurde von vormaligen Geschäftsführern nicht nur geduldet, sondern ausdrücklich begrüßt.
Nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage, wurde diesseitig die gleiche Rechtsansicht wie hinsichtlich des investorenkritischen Motivs vertreten.
Mit Urteil vom 21.11.2019 wies das Landgericht Nürnberg-Fürth die Klage der TSV 1860 Merchandising GmbH vollumfänglich ab und die diesseitig gestellten negativen Feststellungsanträge hatten vollumfänglich Erfolg.
Im weiteren Verlauf legte die TSV 1860 Merchandising GmbH, für den Unterzeichner überraschend, Berufung ein. Bereits im erstinstanzlichen Verfahren war es der Berufungsklägerin nicht gelungen, deren Aktivlegitimation nachzuweisen. In zweiter Instanz legte die TSV 1860 Merchandising GmbH dann diverse Unterlagen vor, aus denen sich aus diesseitiger Sicht und nach einem klaren Hinweis des Oberlandesgerichts aber ebenfalls nicht die Aktivlegitimation ergibt. Damit wurde klar, dass kein einziges (!) Tatbestandsmerkmal einer Markenverletzung erfüllt war.
Vor diesem prozessualen Hintergrund wurde die Berufung dann zurückgenommen. Die Mandantin ist damit von dem Vorwurf angeblicher Markenverletzungen vollständig rehabilitiert. Die Nutzung des streitgegenständlichen Logos der „Löwenfans gegen Rechts“ war und ist gesetzeskonform.
Der TSV 1860 GmbH & Co. KGaA wird hiermit nachdrücklich anheimgestellt, künftig markenrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche selbst geltend zu machen. Das streitgegenständliche Verfahren hat gezeigt, dass dies auch der geltenden Gesetzes- und Vertragslage entspricht. Hierbei ist es zwingend notwendig, dass künftig eine sensible Prüfung im Einzelfall unter Berücksichtigung von Fanbelangen erfolgen wird. Die Beteiligten sollten aus den negativen Schlagzeilen der Vergangenheit die passenden Konsequenzen ziehen.
Es wird allerdings klargestellt, dass auch nach diesseitiger Ansicht und völlig unabhängig von vereinspolitischen Gegebenheiten, Markenverletzungen nicht zu dulden sind. Ein aktives Vorgehen gegen Verletzer ist für eine erfolgreiche Markenpolitik unabdingbar. Weiter wird klargestellt, dass es sich bei dem nunmehr rechtskräftigen Urteil um eine Entscheidung im Einzelfall handelt, die nur zwischen den Parteien Wirkung entfaltet. Schließlich bedeutet das Urteil auch nicht, dass sämtliche von der TSV 1860 Merchandising GmbH abgemahnten Personen Gegenansprüche aufgrund fehlender Aktivlegitimation geltend machen können. In diesen Fällen kann die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA die entsprechenden Vorgänge im Innenverhältnis mit Wirkung nach außen nämlich problemlos genehmigen.
Diesseitig wurde der Geschäftsführung, dem Präsidium und dem anwaltlichen Vertreter der Berufungsklägerin zugesagt, dass bei einer Rücknahme der Berufung eine Deeskalation für die Zukunft im Vordergrund stehen soll. Diese Zusage soll nicht nur eingehalten werden, sondern sie fühlt sich auch persönlich richtig an.
Das gesamte Vereinsumfeld wird hiermit aufgerufen, auf ein „Nachtreten“ zu verzichten. Unabhängig von der klaren Rechtslage, gebührt der vermeintlichen Gegenseite Respekt für die Entscheidung, die Angelegenheit zu beenden. Das vollumfängliche Anerkenntnis des Urteils hat nämlich nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine emotionale Komponente, die bei der Bewertung der Gesamtangelegenheit zu berücksichtigen ist. Zudem wird es ausdrücklich begrüßt, dass am Ende auch Hasan Ismaik persönlich Verantwortung für sein Fanartikelunternehmen und die streitgegenständlichen Vorgänge übernommen hat.
Es ist wichtig, dass der Fokus nunmehr auf den Sport und ein Miteinander ohne Zensur und mit Fingerspitzengefühl gelegt wird. Die sportliche Leitung, die Mannschaft und die treuen Fans haben sich das mehr als verdient.
Der juristische Teil der Angelegenheit ist abschließend geklärt und der Verlauf des Verfahrens spricht für sich. Zur abschließenden Klärung des persönlichen Teils, hat der Geschäftsführer Marc-Nicolai Pfeifer ein Gespräch zwischen allen Beteiligten angeboten. Obgleich die erfahrenen Ungerechtigkeiten noch stark nachwirken, wird das Angebot hiermit angenommen.
Nicolai Walch, Rechtsanwalt, Verwaltungsrat TSV München von 1860 e.V.
mit
Ursula Hoppen, Löwenfans gegen Rechts
Regensburg/München am 15.09.2020
Stellungnahme der Löwenfans gegen Rechts zur geplanten Verschärfung der Grünwalder-Stadionverordnung
Mit Ungläubigkeit haben wir die Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00199 des Münchner Stadtrats (https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris … id=5887148), die unter anderem Änderungen der Grünwalder-Stadionverordnung behandelt, gelesen. Demnach sollen alle Spiele von Herrenmannschaften im Grünwalder Stadion zu Risikospielen erklärt werden.
Einzelfall wird zur Regel gemacht
Seit fast drei Jahren trägt die erste Mannschaft unserer Löwen ihre Heimspiele wieder in Giesing aus. Dabei kam es bei der überwiegenden Anzahl der Partien weder auf Seiten der Heim- noch der Gästefans zu ernstzunehmenden Problemen. Im Gegenteil wurde das Verhalten der Fans von Anwohner*innen, Politik und selbst von der Polizei mehrmals gelobt.
In erster Linie stützt sich die Argumentation des Polizeipräsidiums, die vom Kreisverwaltungsreferat unreflektiert übernommen wird, dabei auf Vorfälle beim Gastspiel des Halleschen FC am 10. November 2018, wonach sich Gästefans daneben benommen haben sollen. Die Verfolgung der vermeintlichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten war bzw. ist aber auch ohne eine Verschärfung der Verordnung möglich, nämlich auf Grundlage der einschlägigen Gesetze wie dem Strafgesetzbuch. Für uns ist es unverständlich, dass nun ein Einzelfall zur vermeintlichen Regel gemacht werden soll und so suggeriert wird, in Giesing könne man sich an Spieltagen nicht mehr aus dem Haus trauen.
Außerdem erklärt die Polizei, dass die „Gaststätten und Örtlichkeiten im Umfeld“ des Stadion[s] bei jedem Spiel Relevanz“ haben und daher dort oftmals polizeiliche Maßnahmen notwendig seien. Dass der erste Halbsatz stimmt, kann an jedem Spieltag beobachtet werden. Dass deshalb aber öfter polizeiliche Maßnahmen notwendig sind, können wir nicht bestätigen. Vielmehr trinken die Leute gemütlich ein Getränk und unterhalten sich friedlich.
Zeitliche Ausweitung nicht nachvollziehbar
Neben der Erklärung aller Partien zu Risikospielen soll auch der zeitliche Rahmen ausgeweitet werden. Begründet wird dies mit dem Zünden eines Rauchtopfs nach dem Relegationsspiel gegen Saarbrücken. Es sollte auf der Hand liegen, dass der größte Erfolg der jüngeren Vereinsgeschichte und die damit verbundenen Feierlichkeiten nicht alltäglich sind und daher nicht als Argument für eine Verschärfung der Verordnung dienen. Davon abgesehen können wir nicht nachvollziehen, dass ein einzelner, kontrolliert abgebrannter pyrotechnischer Gegenstand eine erhöhte Gefahr darstellt; vor allem da dies zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, der auch bislang von der Verordnung abgedeckt war.
Verbot des Durchreichens von Gegenständen nicht zielführend
Als dritten Punkt sieht die Änderung vor, dass das Durchreichen oder Werfen von Gegenständen durch bzw. über den Zaun als Ordnungswidrigkeit zu behandeln ist. Begründet wird dies damit, dass vor dem Spiel gegen Kaiserslautern vergangenen September Fans beobachtet wurden, wie sie drei Kisten in das Stadion geworfen haben. Später wurde Pyrotechnik eingesetzt.
Ein Zusammenhang lässt sich aber nicht belegen, wie selbst die Polizei zugeben muss. Davon abgesehen hätte das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen ohnehin geahndet werden können. Durch die Änderung wäre es künftig aber nicht mehr legal, dass Bekannten, die zu spät kommen, ihre Eintrittskarte durch den Zaun gereicht wird – eine völlig harmlose Praxis, die Spiel für Spiel stattfindet.
Ausreichende Befugnisse der Sicherheitsbehörden vorhanden
Wie bereits erwähnt sind polizeiliche Maßnahmen auch ohne die Einordnung als Risikospiel möglich. Sämtliche in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beispiele hätten (und wurden) unabhängig von der Grünwalder-Stadionverordnung auf Grundlage von Gesetzen (wie z.B. das Polizeiaufgabengesetz, das Strafgesetzbuch, das Landesstraf- und Verordnungsgesetz) verfolgt werden können.
Da die Gesetzgebung bereits ohnehin ausreichend Eingriffsmöglichkeiten für die
Sicherheitsbehörden bereit hält, ist aus unserer Sicht auch die „Kategorie Risikospiel“ grundsätzlich zu hinterfragen. Zumal es hierfür keine gesetzliche Definition gibt, sondern die Einschätzung in der Regel durch die Sicherheitsbehörden erfolgt. Für andere Beteiligte wie Klubs und Fanprojekte ist es oft nicht nachvollziehbar auf welcher Grundlage die Einordnung zustande kommt.
Vorbild Stadionallianzen in Baden-Württemberg
Sinnvoller ist es, die Anzahl von an Spieltagen eingesetzten Beamt*innen so weit wie möglich zu senken. Wie das funktionieren kann, zeigen die so genannten Stadionallianzen in Baden-Württemberg. Dort werden vor, während und nach den Spielen Entscheidungen von Klubs, Fanprojekten und Polizei gemeinsam getroffen und mitgetragen. Alle Beteiligten dort ziehen ein positives Fazit aus den Entscheidungs- und Kommunikationsstrukturen und sehen die Stadionallianzen als Beispiel für andere Bundesländer. So können bei konstantem Sicherheitsniveau Einsatzstunden der Polizei massiv reduziert werden (vgl.: https://www.dfl.de/de/aktuelles/stadion … -bewaehrt/). Dies sollte auch im Interesse der bayerischen Exekutive liegen, die seit Jahren über Überstunden klagt. Der Verdacht, dass die Münchner Polizei durch das Befürworten der Einordnung von allen Spielen als Risikospiele ihre meist übertriebene Anwesenheit bei Fußballspielen rechtfertigen will, liegt nahe. Überstunden werden so nicht abgebaut.
Polizei ist Sicherheitsrisiko für Fans
Unabhängig davon stellen das größte Risiko für die Sicherheit von Fußballfans immer noch willkürliche Polizeieinsätze dar. Dies mussten wir im Grünwalder Stadion unter anderem beobachten, als gegen die Gästefans aus Kaiserslautern ohne erkennbare Gründe im vergangenen Herbst Schlagstöcke und Pfefferspray eingesetzt wurden (vgl.: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/mu … -1.4625846).
Sinnvolle Änderungen der Stadionverordnung
Eine Änderung der Stadionverordnung befürworten wir aber in anderen als den vom KVR vorgeschlagenen Punkten:
In § 5 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 Buchst. a ist die Rede von linksextremistischen Propagandamaterial und Parolen; außerdem findet sich der Begriff „fremdenfeindlich“.
Die „Hufeisentheorie“, die Links- und Rechtsextremismus gleichsetzt, war schon immer – und ist es heute mehr denn je – unzeitgemäß. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist leider immer noch Thema im und um das Stadion – dagegen sollte konsequent vorgegangen werden. Mit Linksextremismus hat dies aber nichts zu tun.
Der Begriff Fremdenfeindlichkeit suggeriert, dass Opfer von Rassismus fremd seien – also „nicht hierher gehören“. Meist sind jedoch keine (weißen) Tourist*innen oder kürzlich Zugezogene betroffen, sondern Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in München haben. Das Problem sollte daher beim Namen benannt werden: Rassismus und andere Arten gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie z.B. Homophobie, Antisemitismus, Antiziganismus.
Wir appellieren an die Münchner Stadtratsmitglieder, der Vorlage nicht zuzustimmen und sich mit den anderen Beteiligten an dem Baden-Württemberger Weg zu orientieren. Außerdem sollten die Begriffe linksextrem und fremdenfeindlich aus der Verordnung gestrichen werden.
Löwenfans gegen Rechts im Juni 2020
Fans & Polizei- Vortrag&Diskussion mit Christoph Ruf am 15.1.2020 im RiffRaff
„Wie Hund und Katz, das schwierige Verhältnis zwischen Fans und Polizei“ – Vortrag und Diskussion mit Christoph Ruf
Am 15.1.2020 veranstalten wir einen Abend zum schwierigen Verhältnis von Fußballfans und Polizei. Der bekannte Autor und Journalist Christoph Ruf wird hierzu einen Vortrag halten.
Unter vielen anderen Schwerpunkten wird es etwa um Fußball als Experimentierfeld für polizeiliche Großeinsätze, die Einschränkung von Bürger- und Menschenrechten sowie polizeiliche Willkür gehen.
Am 15.1.2020 ab 18:60 Uhr im RiffRaff, der Eintritt ist frei!
LfgR Neujahrsempfang 2020 am 10.1.2020
Servus Löwenfans!
Wir läuten unser Jubiläumsjahr ganz traditionell ein: Mit unserem alljährlichen Neujahrsempfang!
Freut euch auf die großartigen Kein Signal und Smart Patrol auf der Bühne. Im Anschluss gibt’s dann noch Northern Soul, Reggae und Rocksteady vom Plattenteller.
Im Keller gibt’s dazu wieder Hits und Schnaps!
Zeit: 10.1.2020 ab 18:60 Uhr, Ort: Gewerkschaftshaus, Schwanthalerstr. 64
Auf die Löwen!
Save-the-Date: 25 Jahre Löwenfans gegen Rechts
Stammtisch am 4.September
Wir laden alle Löwenfans herzlich zu unserem nächsten Stammtisch ein:
Wir treffen uns diesmal am Mittwoch ,dem 4. September 2019, um 18.60 Uhr im Fanheim am Louisoder-Spielplatz in Obergiesing (Eingang über Herzogstandstraße).
Bis dahin: Auf die Löwen!
Stellungnahme der Löwenfans gegen Rechts zum Verbot der Zaunfahne von Red Kaos Zwickau
Mit Verwunderung haben wir Löwenfans gegen Rechts die Nachricht gelesen, dass die Münchner Staatsanwaltschaft den TSV 1860 München aufgefordert hat, beim morgigen Spiel gegen den FSV Zwickau das Aufhängen der Zaunfahne vom Red Kaos zu verbieten.
Diese erfülle den Tatbestand des § 86a StGB – das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Eine entfernte Ähnlichkeit zwischen dem „S“ auf der Zaunfahne und der Sigrune, deren Verwendung strafbar ist, lässt sich sicherlich nicht gänzlich verneinen. Bezüglich der Interpretation von Symbolen gibt es aber immer einen gewissen Spielraum. Sowohl der Kontext als auch die beteiligten Personen sollten immer genau betrachtet werden, insbesondere wenn die Darstellung eines verbotenen Symbols bei einem genauen Vergleich alles andere als eindeutig ist. Hier hätten wir uns seitens der Staatsanwaltschaft mehr Fingerspitzengefühl erhofft. (Oder warum dürfen dann noch so viele griechische Restaurants eine „Sigrune“ in ihrem Namen führen?)
Bereits im Vorfeld haben wir unseren Fanbeauftragten auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Fahne aus unserer Sicht „unbedenklich“ ist, zumal Red Kaos nicht dem rechten Spektrum zugeordnet werden kann. Es ist bedauerlich, dass der Oberstaatsanwalt den Argumenten des TSV 1860 München, der Fanprojekte aus beiden Städten und des DFB nicht gefolgt ist.
Wir haben absolutes Verständnis dafür, dass Red Kaos, die diese Fahne seit über 20 Jahren in ganz Deutschland zeigt, sich entschlossen hat, nicht nach München zu reisen und damit ein deutliches Zeichen gegen diese überzogene Maßnahme der Münchner Staatsanwaltschaft setzt. Wir wünschen uns aber, dass Red Kaos nächstes Jahr wieder kommt und wir zeigen können, dass „Münchner Willkommenskultur“ eigentlich etwas anderes bedeutet.
Für eine lebendige Erinnerungskultur in Sportvereinen! Vortrag und Diskussion am 16. Juli 2019
Im Juni 2009 erschien Anton Löffelmeiers Buch „Die Löwen unterm Hakenkreuz“ – und beleuchtete erstmals die Geschichte des TSV München von 1860 e.V. während des Nationalsozialismus. Zehn Jahre später möchten wir, die Löwenfans gegen Rechts, gemeinsam mit Anton Löffelmeier das Thema Erinnerungskultur bei unseren Löwen wieder aufleben lassen. Dazu laden wir am 16. Juli zu einem Vortrags- und Diskussionsabend im Riffraff ein.
Bis heute fällt es vielen Sportvereinen schwer, sich mit ihrer Rolle während des Nationalsozialismus auseinanderzusetzen. Insbesondere die Geschäftsführungen und Marketingabteilungen bekannter Fußballvereine wollen ihre „Marke“ nur ungern in Verbindung mit den grausamen Verbrechen der Nationalsozialisten sehen.
Dabei haben gerade große Sportvereine die einmalige Chance, ihre Mitglieder, Fans und die Öffentlichkeit mit kreativen Aktionen an ihre Vielseitigkeit und Geschichte zu erinnern. Und können so im besten Fall verhindern, dass sich Rassismus und jede andere Form von Menschenfeindlichkeit in den Sportvereinen und der Gesellschaft weiter ausbreiten.
Stadion-Choreografien, Erinnerungstafeln, Ausstellungen, Social Media-Kampagnen, Zeitzeugengespräche oder Gedenkstättenbesuche – Erinnerungskultur kann so vielfältig sein wie die Vereine und ihre Mitglieder selbst. Am 16. Juli wollen wir an verschiedene jüdische Mitglieder des TSV München von 1860 e.V. erinnern und anschließend im Hier und Jetzt diskutieren, wie eine lebendige Erinnerungskultur in einem Sportverein aussehen und was sie bewirken kann.
Ablauf
1. Vortrag und Bilderpräsentation von Anton Löffelmeier zu jüdischen Mitgliedern des TSV München von 1860 e.V.
2. Podiumsdiskussion „Erinnerungskultur in Sportvereinen – Wie und wozu?“
mit
• Robert von Bennigsen, Beirat der Geschäftsführungs-GmbH der TSV München von 1860 GmbH & Co KGaA
• Christian Exner, Mitarbeiter beim Fanprojekt München
• Löwenfans gegen Rechts
• Anton Löffelmeier, Archivar im Stadtarchiv München und Autor des Buches „Die Löwen unterm Hakenkreuz“
• Beatrix Zurek, Leiterin des Referats für Bildung und Sport der Stadt München
Moderation: Achim Sechzig Bogdahn
3. Fragen und Diskussion mit dem Publikum
Wann? Dienstag, 16. Juli 2019, 18.60 Uhr
Wo? Riffraff, Tegernseer Landstraße 96
Wir sehen uns!