Archiv für den Monat: April 2021

Stellungnahme der Löwenfans gegen Rechts zur geplanten Verschärfung der Grünwalder-Stadionverordnung

Mit der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00199 hat das Kreisverwaltungsreferat die Grünwalder-Stadionverordnung erneut überarbeitet und legt die Neufassung dem Stadtrat zur Entscheidung vor.

Wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung unseren Vorschlag aus dem Juni letzten Jahres
aufgegriffen hat und in der nun vorliegenden Sitzungsvorlage für den Stadtrat die sogenannte Hufeisentheorie aus der Stadionverordnung gestrichen hat. Auf weitere Kritikpunkte wurde leider nicht oder nur unzureichend eingegangen.

Wegfall der „Risikospiele“ ist nur eine kosmetische Korrektur

Die wichtigste Änderung ist wohl, dass das Wording „Risikospiele“ gestrichen wurde – allerdings sollen die Regelungen, die bislang nur für vorher bekannt gemachte „Risikospiele“ galten, nun unabhängig von der Risikoeinschätzung der Sicherheits-behörden für alle Partien gelten.

Damit fallen beliebte Treffpunkte wie die Tegernseer Landstraße, der Grünspitz und der
Candidplatz vier Stunden vor und zwei Stunden nach den Spielen unter die Verordnung, die bislang bei Nicht-Risikospielen nur innerhalb des Stadions galt. Somit sind auch Anwohner*innen und Passant*innen von der Verordnung betroffen, die die Spiele nicht besuchen. Dies trifft auch auf die Spiele der anderen beiden Mannschaften mit weit weniger Besucher*innen im Sechzgerstadion zu – hier sind die Leidtragenden vor allem die Anwohner*innen. Zwar schreibt das Kreisverwaltungsreferat, dass diese von der Verordnung ausgenommen seien – wie man diese aber von Stadionbesucher*-innen unterscheiden möchte, wird nicht ausgeführt.

Dass das Wort „Risikospiele“ nicht mehr enthalten ist, ist also allenfalls eine kosmetische Korrektur. Da hilft es auch nichts, dass vorgebracht wird, es handele sich nicht um eine Verschärfung, da Regelungen und Umgriff auch bislang schon in der Verordnung gestanden hätten – nur um im nächsten Satz zugeben zu müssen, dass nun bei allen Herrenspielen im Grünwalder Stadion das Stadionumfeld miteinbezogen wird.

Unklare Formulierungen ermöglichen willkürliche Bußgelder

Auch schwammige Formulierungen wie zum Beispiel „Fanmarsch“ (Ab wie vielen Personen handelt es sich um einen „Fanmarsch“?) oder „Gegenstände oder Kleidung in einer Art und Weise zu nutzen, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern“ (Zählt ein bei Fußballspielen nicht unüblicher Fanschal oder ein in Pandemiezeiten unerlässlicher Mund-Nasen-Schutz dazu?) sind weiterhin enthalten.

Dies führt dazu, dass Bußgelder verhängt werden können, sobald die Polizei der Ansicht ist, dass eine kleine Gruppe Fans auf dem Weg ins Stadion einen Fanmarsch bilden und eine*r davon vielleicht den Schal etwas zu weit über das Kinn gezogen hat.

Zumindest bezüglich des Begriffs „Fanmarsch“ versucht sich das KVR an einer Definition. Diese trifft aber auf alle Heimspiele der Löwen zu – jedenfalls können wir uns an kein Spiel in den letzten Jahren erinnern, bei dem keine größere „Personengruppe in der Öffentlichkeit, wobei die innere Verbundenheit der Gruppierung durch Kleidung und / oder das entsprechende Verhalten, wie skandierende Rufe bzw. Gesang deutlich wird“ aufgetreten wäre.

Dass „jede polizeiliche Maßnahme stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss“, klingt in den Ohren von Fußballfans angesichts der Erfahrungen mit der Polizei wie blanker Hohn.

Mit Kanonen auf Spatzen

Wir bleiben der Meinung: Die Sicherheitsbehörden haben durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend Befugnisse, die nicht durch eine kommunale Verordnung ausgeweitet werden müssen – hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Des Weiteren möchten wir daran erinnern, dass seit der Rückkehr der Löwen ins Grünwalder Stadion das Verhalten der Fans von vielen Seiten gelobt wurde – einschließlich Polizei und Stadtverwaltung. Umso erstaunlicher ist es für uns, dass es für notwendig erachtet wird, die Stadionverordnung in der vorgelegten Fassung beschließen zu lassen. Die Begründung mit (ohnehin strafrechtlich relevantem) Verhalten von Gästefans in einem Einzelfall und vier Fällen von ins Stadion eingebrachten Gegenständen, deren Inhalt man nicht kennt, ist mehr als dünn. Wie
hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein soll, ist für uns unverständlich.

Das Argument, dass bauliche Maßnahmen an der Fröttmaninger Arena vor der Herren-EM im Juni 2021 Änderungen an der Grünwalder-Stadionverordnung notwendig machen, können wir ebenfalls nicht nachvollziehen.

Wir laden daher die Stadtratsmitglieder ein, sich selbst ein Bild der Lage zu machen, sobald wieder Zuschauer*innen zugelassen sind. Somit können sie selbst bewerten, ob bei Fußballspielen halb Giesing ein „Risikogebiet“ ist, wie es die Vorlage suggeriert. Einige, die ohnehin regelmäßig die Spiele besuchen oder im Stadionumfeld wohnen, haben diese Frage bislang verneint.

In diesem Zusammenhang möchten wir uns auch beim TSV 1860 und dem Fanprojekt München für ihre Unterstützung in den entsprechenden Gremien bedanken.

Unsere Stellungnahme vom Juni 2020 kann unter http://lfgr60.de/wp/?p=1265 aufgerufen werden.

Löwenfans gegen Rechts im April 2021