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Einladung zur Gründungsversammlung

Die Fußballer der Löwenfans gegen Rechts laden ein zur Gründung des Fußballvereins Löwenfans gegen Rechts e. V. (FV LfgR e. V.).

Die Gründungsversammlung findet statt am:

Sonntag, den 26. Mai 2013 um 15:00 Uhr
Ort: Fanheim, Herzogstandstraße (U2 Silberhornstraße)

Anbei noch die Tagesordnung und die zu beschließende Satzung:

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung
2. Feststellung der Anzahl der stimmberechtigten Teilnehmer
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Bestellung des Versammlungsleiters
5. Bestimmung des Schriftführers
6. Aussprache über die Gründung des Vereins, Ablauf des Gründungsverfahrens und bisherige Vorbereitungsarbeiten
7. Beratung und Verabschiedung der Satzung
8. Wahl des Vorstandes, des Schatzmeisters und des Schriftführers
9. Diskussion und Verabschiedung der Beitragsordnung
10. Verschiedenes

Satzung:

Satzung des Fußballvereins Löwenfans gegen Rechts e. V. (FV LfgR e. V.)

§ 1 Name, Sitz, Vereinsfarben, Geschäftsjahr
1.1. Der Verein führt den Namen „Fußballverein Löwenfans gegen Rechts e. V. (FV LfgR e. V.)
1.2. Der Verein hat seinen Sitz in München und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
1.3. Die Farben des Vereins sind Weiß und Blau. Ihnen soll bei der Ausgestaltung der Spielkleidung seiner Mannschaften besondere Bedeutung zukommen.
1.4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Zweck des Vereins

2.1. Der Vereinszweck besteht in der Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Fußball-Sports und wird insbesondere verwirklicht durch:
– Förderung sportlicher Übungen und Leistungen durch Abhalten eines geordneten Trainingsbetriebes und Teilnahme an Sportveranstaltungen
– Durchführung von eigenen und gemeinsamen Sportveranstaltungen
– Maßnahmen der Prävention und Aufklärung zur Bekämpfung von Rassismus
– die Pflege der Freundschaft sowie die Förderung seiner Mitglieder auf gesellschaftlichem und kulturellem Gebiet. Abhalten und Besuch von Infoveranstaltungen und Lesungen rund um das Thema Diskriminierung im Sport
2.2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke m Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO1977). Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins sowie etwaige Überschüsse werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Anteile am Überschuss und – in ihrer Eigenschaft als Mitglieder – auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
2.3. Die Funktion des Sports als verbindendes Element zwischen Nationalitäten, Kulturen und Religionen wird vom Verein gefördert. Der Verein bietet allen, unabhängig insbesondere von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Glauben oder sexueller Orientierung, eine sportliche Heimat.

§3 Erwerb der Mitgliedschaft
3.1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden
3.2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
3.3. Wird der Aufnahmeantrag abgelehnt, kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet abschließend die Mitgliederversammlung.

§4 Beendigung der Mitgliedschaft
4.1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds sowie durch Auflösung des Vereins.
4.2. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.
4.3. Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen:
a) bei unehrenhaftem, rassistischem oder diskriminierendem sowie bei unsportlichem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins.
b) bei vereinsschädigendem Verhalten
Zur Antragsstellung ist jedes Vereinsmitglied berechtigt.
Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Vor dem Antrag des Vorstandes an die Mitgliederversammlung ist dem betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

§5 Mitgliedsbeiträge
5.1 Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt.
§6 Organe des Vereins

6.1 Die Organe des Vereins sind:
a) Mitgliederversammlung
b) Vorstand

§7 Vorstand
7.1. Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
7.2. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Die Vorstandsmitglieder sind jeder für sich vertretungsberechtigt. Ausschließlich im Innenverhältnis wird vereinbart, dass der stellvertretende Vorsitzende von der Vertretungsbefugnis nur Gebrauch machen darf, wenn der erste Vorsitzende verhindert ist.
7.3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im Amt.
7.4. Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins die Wahrnehmung der Vereinsgeschäfte nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
§8 Mitgliederversammlung

8.1. Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder 1/5 der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt.
8.2. Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mindestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin einzuberufen. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung mitzuteilen.
8.3. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung beschlussfähig.
8.4. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegeben gültigen Stimmen erforderlich. Die Änderung des Vereinszwecks bedarf der Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder.
8.5. Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn 1/3 der erschienenen Mitglieder dies beantragt.
8.6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift, die vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist, aufzunehmen.

§9 Auflösung des Vereins
9.1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, soweit diese Mitgliederversammlung eigens zu diesem Zweck einberufen worden ist und mindestens 2/3 der Vereinsmitglieder anwesend sind. Ist die Mitgliederversammlung nicht Beschlussfähig, ist innerhalb von 4 Wochen erneut eine Mitgliederversammlung einzuberufen die unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder Beschlussfähig ist. Darauf ist bei der Einladung der erneuten Mitgliederversammlung hinzuweisen.
9.2. Zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
9.3. Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Auflösung amtierenden Vorstandsmitglieder.
9.4. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Landeshauptstadt München, die es ausschließlich und unmittelbar für die Förderung des Sports zu verwenden hat.

§10 Satzungsänderungen
10.1. Satzungsänderungen können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
§11 Inkrafttretung
Die Satzung tritt mit dem heutigen Tag in Kraft. So beschlossen bei der heutigen Mitgliederversammlung.

München, den XX.XX.2013
Fußballverein Löwenfans gegen Rechts e. V.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen unserer Fußballer

Lesung „Die Löwen unterm Hakenkreuz“

Liebe Löwenfans,

der TSV 1860 München und das Fanprojekt München laden Euch herzlich zu folgender
Veranstaltung ein:

Der Autor Anton Löffelmeier liest aus seinem Buch „Die ‚Löwen‘ unterm Hakenkreuz„. Im Anschluss daran findet ein Autorengespräch mit offener Diskussion statt. Die Moderation übernimmt der Journalist und Delegierte der Fußballabteilung Peter Kveton.

Beginn: Donnerstag, 28. Februar 2013 um 19:30 Uhr
Ort der Veranstaltung: das Bistro A1 (Grünwalder Straße 9, gegenüber vom Sechzger-Stadion).

Für weitere Infos und bei Rückfragen wendet Euch bitte an Axel Dubelowski (axel.dubelowski@tsv1860.de) oder an Steffi Dilba (fanprojektmuenchen@web.de), die sich sehr über Euer Kommen freuen würden.

EINLASSVORBEHALT:
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Termine Dezember

Kurz und knapp ein paar Termine für den besinnlichen Start in den Dezember:

Dienstag 04.12.2012 um 18:60 Uhr
Stammtisch im
Fanheim, Herzogstandtrasse (hinter dem Spielplatz)
U2 Silberhornstraße

Donnerstag 06.12.2012 ab 18:60 Uhr
Podiumsdiskussion zum NSU-Skandal
Gewerkschaftshaus, Schwanthalerstr. 64

Über ein Jahr ist es her, dass die Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Bönhardt nach einem Banküberfall in Eisenach starben – der Auftakt zu einer Welle von Enthüllungen, die Politik, Gesellschaft und Sicherheitsorgane bis heute erschüttern. Denn längst ist klar: Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) konnte jahrzehntelang unentdeckt rauben und morden, während die Behörden abstritten, es könne so etwas wie extrem rechten Terror überhaupt geben.

Seit Monaten versuchen Sonderermittler und Untersuchungsausschüsse von Berlin bis München nun das Versagen von Verfassungsschutz und Polizei aufzuarbeiten, in wenigen Monaten soll in München der Prozess gegen Beate Zschäpe beginnen, die einzige Überlebende des Kerns des NSU-Netzwerkes.

Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen Wie sehr haben Polizei und Geheimdienste versagt? Wie sehr waren sie verstrickt? Welche Rolle spielen die bayerischen Sicherheitsbehörden? Welche Rolle spielen die Medien? Wie eng verflochten sind die Neonazis aus Thüringen, Sachsen und Bayern? Und nicht zuletzt: Wie geht es den Angehörigen der NSU-Opfer heute? Was sagen sie zu den Ermittlungen und Enthüllungen?

weitere Infos gibts beim a.i.d.a.-Archiv:

Samstag 08.12.2012 ab 12:00 Uhr:
Demonstration 5 Jahre Ama-Derby
Treffpunkt: Tela-Post, Tegernseer Landstr. 7 (U-Bahn Silberhornstrasse)

Die Vorfälle beim Amateure-Derby feiern ihr 5jähriges. Da wollen wir doch ganz herzlich gratulieren. Kleiner Hinweis noch: Wer noch alte VHS-Kasetten rumliegen hat, die er nicht mehr braucht, möge diese bitte mitnehmen. Wir haben da was vor 🙂

weitere Infos gibts bei uns auf der Seite

bei Fragen/Wünschen/Anträgen/Ideen/Vorschlägen gilt wie immer: Mail an
info[ät]lfgr60.de

Blut muss fließen – Filmvorführung und Diskussion

Samstag, 3. November 2012, Uhrzeit: 20:30 (UTC+01)
Veranstaltungsort: Neues Gabriel Kino, Dachauer Str. 16, 80355 München

Über sechs Jahre hat der Journalist Thomas Kuban undercover in der deutschen und europäischen Nazi-Szene recherchiert und über 40 Rechtsrock-Konzerte mit versteckter Kamera gefilmt. Seine Aufnahmen dokumentieren ein erschreckendes Ausmaß an Radikalität und Gewaltbereitschaft. Kuban zeigt auch, welche Bedeutung Musik al s“Einstiegsdroge“ in die rechet Szene hat. Kuban musste dabei immer wieder feststellen, dass Behörden und politisch Verantwortliche in vielen Fällen eher dazu tendieren wegzusehen und zu verh
armlosen, anstatt sich engagiert gegen Nazis einzusetzen. Er dokumentiert aber auch erfolgreiche Gegenwehr.
Im Anschluss an die Vorführung stehen Peter Ohlendorf, der Regisseur des Filmes und der Journalist Robert Andreasch für eine Diskussion zur Verfügung.

Unkostenbeitrag/Eintritt: 5€

Eine Veranstaltung der DGB-Jugend München in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring München und a.i.d.a. e.V.

Einlassvorbehalt: Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zugang zur Veranstaltung u verwehren oder sie von dieser auszuschließen.
(UH)