Stellungnahme der Löwenfans gegen Rechts zur beschlossenen Verschärfung der Grünwalder Stadionverordnung

Der Münchner Stadtrat hat am vergangenen Dienstag die vieldiskutierte Verschärfung der Stadionverordnung für das Grünwalder Stadion (und die Fröttmaninger Arena) mit den Stimmen der Koalition Grüne/Rosa Liste und SPD/Volt beschlossen. Verena Dietl (SPD), 3. Bürgermeisterin und Mitglied der „Freunde des Sechzgerstadions“, war es ein großes Anliegen, „nicht mehr als nötig und bereits gesetzlich geregelt zu reglementieren“ (1) – der faule Kompromiss, der jetzt ohne Zeitdruck herauskam, ist aber genau das: Eine Überregulierung.

Die neue Stadionverordnung im Überblick

Im Wesentlichen gelten die Regelungen, die bisher nur für „Risikospiele“ bestanden, nun für alle Spiele im Grünwalder Stadion im räumlichen Umgriff des Stadions vier Stunden vor bis zwei Stunden nach dem Spiel (der genaue Wortlaut und Geltungsbereich kann hier abgerufen werden, Anlagen 3 und 4):

• Verbot der Äußerung und Verbreitung gewaltverherrlichender, rassistischer, extremistischer oder durch andere Arten gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gekennzeichneter Parolen
• Mitnahme von Waffen oder sonstiger Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind.
• Verbot von Pyrotechnik
• „Vermummungsverbot“
• Das Mitführen von Glasflaschen beim gemeinsamen Marsch einer größeren Anzahl von Menschen zum Stadion

Änderungen zu den letzten Fassungen

Unsere Stellungnahmen zu den letzten Fassungen der Verordnung findet ihr hier und hier. Zunächst einmal freuen wir uns, dass auf unseren Vorschlag hin die sogenannte „Hufeisentheorie“ endgültig aus der Stadionverordnung gestrichen wurde. Auch begrüßen wir sehr, dass das undefinierte und polizeilicher Willkür tür- und toröffnende Verbot des „Zusammenschließens zum friedensstörenden Handeln“ nun kein Teil der Stadionverordnung mehr ist. Zudem wurde auf Initiative des Bezirksausschusses 17 „Obergiesing – Fasanengarten“ sowohl der Grünspitz als auch der Fantreff am Candidplatz vom „räumlichen Umgriff“ ausgenommen.

Kritikpunkte an der verabschiedeten Fassung

Zwar wurde das Wort „Risikospiel“ aus der Stadionverordnung gestrichen. Da nun aber die wesentlichen Bedingungen der bisherigen Risikospiele einfach auf sämtliche Spiele übertragen werden, kann man guten Grundes von einer Verschärfung der Verordnung sprechen. Dass hier einmal mehr den feuchten „Law&Order“-Träumen von Polizei und KVR nachgegeben wurde und damit die schleichende Erosion bürgerlicher Freiheiten befeuert wird, schockiert uns (siehe auch PAG 2.0!).

Es ist zudem ein fatales Zeichen gegenüber allen Fans des TSV 1860, die sich seit der Rückkehr ins Grünwalder Stadion vorbildlich verhalten haben, was immer wieder von Politik, Verwaltung und Polizei betont wurde. Warum es also überhaupt einer Verschärfung bedarf, erschließt sich uns nicht. Dass SPD/Volt und auch Grüne/Rosa Liste hier entgegen ihrer ursprünglichen Äußerungen mittlerweile anderer Meinung sind, zeigt ihre Zustimmung im Stadtrat (in der Ausschussitzung hat lediglich StRin Marie Burneleit aus der Fraktion „Die Linke/Die Partei“ mit Nein votiert, in der Vollversammlung stimmte ihre gesamte Fraktion gegen die Vorlage).

Auch lässt uns der Zeitpunkt der Verschärfung mit Verwunderung zurück. Ursprünglich wurde der Zeitdruck mit dem Verweis auf die EM-Spiele in der Fröttmaninger Arena begründet. Da diese Argumentation offensichtlich hinfällig ist, hätte man ausreichend Zeit gehabt, um zusammen mit Vereinen, Fans, Fanprojekt und Anlieger*innen nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

Es bleibt dabei: Die Ausweitung des zeitlichen und räumlichen Geltungsbereichs ist nicht hinnehmbar und die bisherigen gesetzlichen Regelungen geben der Polizei mehr als ausreichende Befugnisse. Die Verordnung enthält weiterhin zahlreiche schwammige Passagen, die willkürliche Polizeimaßnahmen nach sich ziehen werden. Beispielsweise bietet das sogenannte „Vermummungsverbot“ einen großen Interpretationsspielraum (Mund-Nasenschutz, Schal im Winter, etc.). Hierdurch ergibt sich neben den ohnehin geltenden Vorgaben des Bayerischen Versammlungsgesetzes ein neuer Tatbestand.
Im Zusammenspiel der bereits vorhandenen Eingriffsmöglichkeiten der Polizei und der neuen Verordnung sind Doppelsanktionen nun noch einfacher zu verhängen. Dass dies bereits in der Vergangenheit der Fall war, musste die Polizei in einer älteren Stellungnahme aus 2016 einräumen.

Nach der Kritik am auslegungsbedürftigen Begriff „Fanmarsch“ (in welchen künftig ein Glasflaschenverbot gilt) hat sich das KVR in einer Definition versucht:
„Ein Fanmarsch ist in der Regel bei einem geschlossenen Auftreten einer größeren Personengruppe in der Öffentlichkeit, wobei die innere Verbundenheit der Gruppierung durch Kleidung und/oder das entsprechende Verhalten, wie skandierende Rufe bzw. Gesang deutlich wird, anzunehmen.“

Diese offene Definition erlaubt es der Polizei, jede Fangruppe als Fanmarsch zu definieren. Bekanntlich sind Trikots, Fahnen und Gesänge fester Teil der Fankultur. Da nützt es auch nur wenig, dass Fantreff und Grünspitz von der räumlichen Umfassung ausgenommen sind – schließlich muss der Geltungsbereich auf dem Weg zum Stadion oder auch nur zum nächsten Kiosk betreten werden.

Alles in allem sind wir maßlos enttäuscht. Zwar hat die Stadtratsmehrheit nicht alle Wünsche von Polizei und KVR erfüllt. Letztendlich stellt der Beschluss aber eine unnötige Verschärfung dar, die nicht nur Fans, sondern auch Anwohner*innen trifft. Uns fehlt jegliches Verständnis für den Versuch der grün-roten Mehrheit, diesen Beschluss als guten Kompromiss und Interessensausgleich verkaufen zu wollen (von den anderen zustimmenden Fraktionen hatten wir uns ohnehin keine Unterstützung erhofft).

Löwenfans gegen Rechts im Juli 2021

(1) https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-regeln-allianz-arena-gruenwalder-stadion-1.5364601